Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Plattform RevWize
der PebbleByte GmbH
Stand: 27.05.2025
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Online-Plattform RevWize der PebbleByte GmbH durch Geschäftskund:innen. Sie gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne der anwendbaren Gesetze und nicht für Verbraucher.
- Mit der Registrierung auf der Plattform bestätigt der/die Nutzer:in ausdrücklich, Unternehmer:in zu sein und diese AGB zu akzeptieren. Ein Vertrag über die Nutzung der Plattform kommt entweder mit Bestätigung der Registrierung durch PebbleByte oder mit der ersten Bereitstellung des Zugangs zur Plattform zustande. PebbleByte ist berechtigt, Registrierungsanfragen von Interessenten ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem/der Nutzer:in, ohne dass nochmals auf sie hingewiesen werden muss, sofern nicht schriftlich abweichende Bedingungen vereinbart werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des/der Nutzer:in finden keine Anwendung, es sei denn, PebbleByte stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsbeschreibung
- RevWize ist eine webbasierte Software-Plattform, die es Geschäftskund:innen ermöglicht, verschiedene Marketing- und Kundenbindungsmaßnahmen eigenverantwortlich durchzuführen. Die Hauptfunktionen der Plattform umfassen:
- Erhebung von Kundentelefonnummern: Erfassen und Verwalten von Telefonnummern der Endkund:innen des/der Nutzers:in (z.B. Kund:innen eines Geschäfts).
- Versand von Google-Bewertungsanfragen per SMS: Automatisierter Versand von SMS an Endkund:innen mit der Bitte, eine Google-Bewertung für das Unternehmen des/der Nutzers:in abzugeben.
- Durchführung von Marketingkampagnen: Versenden von SMS-Nachrichten zu Marketingzwecken (wie z.B. Angebote oder Informationen) an Endkund:innen des/der Nutzers:in, die hierfür angemeldet sind.
- QR-Code basierter Check-in: Bereitstellung von QR-Codes, über die Endkund:innen bei einem Besuch vor Ort einchecken können, um z.B. am Treueprogramm teilzunehmen oder später automatisiert per SMS zur Bewertung eingeladen zu werden.
- PebbleByte stellt die Plattform als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt pay-per-use: Die Registrierung und der Account sind kostenlos; Kosten entstehen ausschließlich pro tatsächlich versendeter SMS. Es gibt keine Grundgebühr und keine Mindestvertragslaufzeit. Der konkrete Funktionsumfang der Plattform ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung auf der RevWize-Weboberfläche und wird fortlaufend weiterentwickelt. PebbleByte kann Updates, Erweiterungen und Verbesserungen der Plattform jederzeit vornehmen.
- Nutzungsmodell und Abrechnung: Für jede über RevWize versendete SMS wird dem/der Nutzer:in ein Entgelt berechnet (siehe §9). Die PebbleByte GmbH agiert lediglich als technischer Dienstleister, der die genannten Funktionen bereitstellt. Die inhaltliche Ausgestaltung der versendeten Nachrichten und der Umgang mit den erhobenen Telefonnummern liegen in der alleinigen Verantwortung des/der Nutzer:in. PebbleByte schuldet nicht den Erfolg einer bestimmten Kampagne oder einer positiven Kundenbewertung, sondern lediglich die ordnungsgemäße Versendung der SMS bzw. Bereitstellung der Funktionen.
- Eigenverantwortlichkeit: Der/Die Nutzer:in erhält nach Vertragsschluss Zugang zur Webapplikation RevWize (durch Bereitstellung von Login-Daten). Die Bedienung der Plattform und die Durchführung von Aktionen (Versand von SMS, Auslösen von Kampagnen etc.) erfolgen eigenverantwortlich durch den/die Nutzer:in. PebbleByte hat keine Kenntnis vom konkreten Inhalt der vom/von der Nutzer:in initiierten Nachrichten und übernimmt für diesen Inhalt keine Haftung (siehe §8). Der/Die Nutzer:in ist verpflichtet, die Plattform nur im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB zu nutzen.
§ 3 Registrierung und Nutzerkonto
- Registrierungsprozess: Die Nutzung der RevWize-Plattform erfordert eine vorherige Registrierung als Nutzer:in. Bei der Registrierung sind korrekte, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu den erforderlichen Unternehmensdaten (Firmenname, Rechtsform, Unternehmenssitz, Ansprechpartner:in, E-Mail-Adresse usw.) zu machen. PebbleByte richtet dem/der Nutzer:in daraufhin ein persönliches Nutzerkonto ein. Es besteht kein Anspruch auf Registrierung oder Zugang zur Plattform; PebbleByte behält sich vor, Registrierungen im Einzelfall abzulehnen.
- Zugangsdaten: Nach erfolgreicher Registrierung erhält der/die Nutzer:in Zugangsdaten (Benutzername und Passwort oder vergleichbare Anmeldemethoden) für sein/ihr RevWize-Konto. Der/Die Nutzer:in ist verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte (außer an eigene Mitarbeiter:innen des/der Nutzer:in zur internen Nutzung) ist untersagt. Im Falle des Verdachts, dass Unbefugte Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt haben, muss der/die Nutzer:in PebbleByte unverzüglich informieren und das Passwort ändern.
- Account-Nutzung: Jede/r registrierte Nutzer:in darf das RevWize-Konto ausschließlich für das eigene Unternehmen bzw. für eigene unternehmerische Zwecke nutzen. Eine Nutzung des Kontos für oder durch Dritte (z.B. Weitervermietung, Service für andere Unternehmen) ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von PebbleByte gestattet. Der/Die Nutzer:in stellt sicher, dass auch seine/ihre autorisierten Mitarbeiter:innen diese AGB einhalten. Handlungen von Dritten, denen der/die Nutzer:in Zugang zu seinem/ihrem Konto gewährt, gelten als eigene Handlungen des/der Nutzer:in.
- Datenaktualität: Der/Die Nutzer:in verpflichtet sich, die bei Registrierung angegebenen Daten stets aktuell zu halten. Änderungen (z.B. Adresse, Ansprechpartner, Rechnungsdaten, Firmenbezeichnung) sind in der Plattform zu aktualisieren oder PebbleByte zeitnah mitzuteilen. PebbleByte darf bis zur Mitteilung einer Änderung an die zuletzt hinterlegten Kontaktdaten rechtswirksam Erklärungen abgeben und Lieferungen vornehmen.
§ 4 Pflichten der Nutzer:innen bei der Nutzung der Plattform
- Gesetzeskonforme Nutzung: Der/Die Nutzer:in verpflichtet sich, RevWize ausschließlich im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften zu nutzen. Insbesondere wird der/die Nutzer:in:
- Einwilligungen einholen: SMS-Nachrichten zu Werbezwecken (z.B. Bewertungsbitten, Marketing-SMS) nur an solche Endkund:innen versenden, die hierfür wirksam eingewilligt haben oder bei denen eine sonstige gesetzliche Erlaubnis für Werbenachrichten per SMS vorliegt. Unaufgeforderte Werbe-SMS ohne vorherige Zustimmung des Empfängers/der Empfängerin sind gesetzlich verboten (z.B. gemäß § 174 Telekommunikationsgesetz 2021 in Österreich). Der/Die Nutzer:in trägt die Verantwortung dafür, dass die erforderlichen Einwilligungen der Empfänger:innen vor dem Versand eingeholt wurden und dokumentiert sind.
- Inhalte und Rechte Dritter: Keine rechtswidrigen, beleidigenden, diskriminierenden, jugendgefährdenden oder sonst unangemessenen Inhalte über die Plattform versenden. Insbesondere darf der/die Nutzer:in keine Inhalte verschicken, die gegen Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte oder andere Rechte Dritter verstoßen. Er/Sie stellt sicher, dass für alle verwendeten Inhalte (Textbausteine, Links, ggf. Bilder oder Logos in SMS) die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen.
- Keine Spam oder belästigende Kommunikation: Die Plattform nicht zum massenhaften Versenden von Nachrichten ohne entsprechenden Anlass oder ohne Berechtigung nutzen. Der Versand darf nur im üblichen, vom jeweiligen Endkunden erwartbaren Umfang erfolgen (z.B. eine Bewertungsanfrage unmittelbar nach einem Kundenbesuch). Unangemessene oder belästigende Nachrichten sind zu unterlassen.
- Keine missbräuchliche Nutzung: Keine Technologien anwenden oder Daten hochladen, die die Plattform beschädigen, überlasten oder sabotieren könnten (z.B. keine Übermittlung von schädlichem Code, Viren oder automatisierten Anfragen, die den Betrieb der Plattform stören). Der/Die Nutzer:in wird außerdem nicht versuchen, unberechtigten Zugriff auf Teile der Plattform oder die zugrundeliegenden Systeme und Datenbanken zu erlangen (kein "Hacking" der Infrastruktur).
- Datenschutz und Vertraulichkeit der Kundendaten: Der/Die Nutzer:in darf nur solche personenbezogenen Daten von Endkund:innen in RevWize eingeben, zu deren Verwendung er/sie berechtigt ist (siehe auch §6 Datenschutz). Kundendaten, die über RevWize erhoben oder verarbeitet werden, dürfen vom/von der Nutzer:in nur für die jeweils vereinbarten Zwecke (z.B. Bewertungsanfragen, Kampagnen) verwendet werden. Eine darüberhinausgehende Nutzung oder Weitergabe dieser Daten ist unzulässig, sofern nicht eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person oder eine gesetzliche Berechtigung vorliegt.
- Mitwirkungspflichten: Der/Die Nutzer:in wird erforderliche Mitwirkungshandlungen erbringen, damit PebbleByte die vertraglichen Leistungen erbringen kann. Dazu gehört insbesondere, dass der/die Nutzer:in bei der Einrichtung seines/ihres Accounts korrekte Angaben macht (siehe §3 Abs.1) und PebbleByte bei technischen Störungen angemessen informiert (z.B. Fehlermeldungen dokumentiert). Ebenso soll der/die Nutzer:in Updates der Plattform zeitnah übernehmen und etwaige von PebbleByte empfohlene Sicherheitsmaßnahmen befolgen (z.B. regelmäßiger Passwortwechsel).
- Verstoßfolgen und Freistellung: PebbleByte ist bei Verstößen gegen die vorstehenden Pflichten berechtigt, nach eigener Wahl geeignete Maßnahmen zu ergreifen – von der Verwarnung über die temporäre Sperrung einzelner Funktionen oder des gesamten Zugangs bis hin zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§10) –, um die Einhaltung dieser AGB sicherzustellen. Bei schwerwiegenden Verstößen oder dem Verdacht einer rechtswidrigen Nutzung kann PebbleByte den Account ohne Vorankündigung vorübergehend sperren, um Schaden abzuwenden; der/die Nutzer:in wird darüber umgehend informiert. Der/Die Nutzer:in stellt PebbleByte von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund eines schuldhaften Verstoßes des/der Nutzer:in gegen die Pflichten dieser AGB oder gegen geltende Gesetze im Zusammenhang mit der Nutzung von RevWize gegenüber PebbleByte geltend gemacht werden. Dies umfasst auch etwaige Bußgelder oder Behördenverfahren (z.B. aufgrund unerlaubter Werbenachrichten), sofern diese durch das Verhalten des/der Nutzer:in verursacht wurden. Die Freistellung umfasst auch angemessene Rechtsverteidigungskosten von PebbleByte.
§ 5 Nutzungsrechte an der Plattform
- Rechte an der Software: PebbleByte räumt dem/der Nutzer:in für die Dauer des Vertrags das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht ein, die RevWize-Plattform in der angebotenen Form für die eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht umfasst den Zugang zur Webapplikation und das Laden, Anzeigen und Verwenden der Softwarefunktionen gemäß dem vertraglichen Zweck (Versand von SMS etc.). Eine 100%ige Verfügbarkeit oder ununterbrochene Nutzbarkeit der Software wird von PebbleByte angestrebt, kann aber technisch nicht garantiert werden (siehe hierzu §7 Verfügbarkeit).
- Urheberrechte und Schutzrechte: Alle Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse und sonstigen Schutzrechte an der Plattform und der zugrundeliegenden Software liegen ausschließlich bei PebbleByte bzw. deren Lizenzgebern. Der Quellcode der Software wird nicht offengelegt. Der/Die Nutzer:in erhält lediglich die in Abs.1 genannten Nutzungsbefugnisse. Insbesondere ist es dem/der Nutzer:in nicht gestattet, die Software oder Teile davon außerhalb der erlaubten Nutzungshandlungen zu vervielfältigen, zu bearbeiten, öffentlich zugänglich zu machen oder Dritten (außer den autorisierten Endkund:innen im Rahmen der Plattformfunktionen) zugänglich zu machen. Ebenfalls untersagt sind Reverse Engineering, das Dekompilieren oder sonstige Versuche, den Quellcode oder die Struktur der Software zu ermitteln, sofern dies nicht ausdrücklich gesetzlich (z.B. zur Schnittstellen-Interoperabilität) erlaubt ist.
- Feedback und Vorschläge: Gibt der/die Nutzer:in PebbleByte Feedback, Fehlermeldungen oder Verbesserungsvorschläge zur Plattform, so darf PebbleByte diese Anregungen unentgeltlich für die Weiterentwicklung der Software verwenden. Hieraus erwachsen dem/der Nutzer:in keine Rechte (weder auf Vergütung noch auf späteren Anspruch an bestimmten neuen Funktionen).
- Verstöße gegen Nutzungsrechte: Im Falle einer unberechtigten Nutzung der Plattform durch den/die Nutzer:in oder unter seiner/ihrer Verantwortung (z.B. unerlaubte Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte oder unzulässige Vervielfältigung von Softwareteilen) ist PebbleByte berechtigt, den Zugang des/der Nutzers:in vorübergehend zu sperren und/oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen (§10), nachdem der/die Nutzer:in erfolglos abgemahnt wurde. Weitergehende Ansprüche von PebbleByte, insbesondere auf Schadensersatz oder Unterlassung, bleiben unberührt.
§ 6 Datenschutz und Datenverarbeitung
- Rollen der Parteien: Soweit der/die Nutzer:in im Rahmen der Nutzung von RevWize personenbezogene Daten von Endkund:innen eingibt oder verarbeitet (etwa Telefonnummern, Namen, Bewertungen etc.), handelt der/die Nutzer:in als Verantwortliche/r im datenschutzrechtlichen Sinne. PebbleByte verarbeitet diese Endkund:innendaten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des/der Nutzer:in als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. Die Parteien schließen dazu bei Registrierung automatisch einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) ab, der die Einzelheiten der Datenverarbeitung regelt. Dieser AV-Vertrag wird dem/der Nutzer:in bei Registrierung bzw. Vertragsbeginn bereitgestellt und ist ebenfalls in deutscher
- Inhalt des AV-Vertrags: Im AV-Vertrag gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO werden u.a. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten (z.B. Kontaktdaten wie Telefonnummern) und die Kategorien betroffener Personen (Endkund:innen des/der Nutzer:in) festgelegt, ebenso die Pflichten und Rechte von PebbleByte als Auftragsverarbeiter. PebbleByte verpflichtet sich insbesondere, die Daten der Endkund:innen nur gemäß den dokumentierten Weisungen des/der Nutzer:in zu verarbeiten, sie angemessen zu schützen und nach Vertragsende entweder zu löschen oder dem/der Nutzer:in zurückzugeben (vgl. Art. 28 DSGVO).
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM): PebbleByte gewährleistet durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (z.B. Verschlüsselung bei der Übertragung, Zugriffsbeschränkungen, regelmäßige Backups), dass personenbezogene Daten im Rahmen der Plattform sicher verarbeitet werden und nur befugte Personen Zugriff erhalten. Details hierzu sind im AVV3 aufgeführt. Der/Die Nutzer:in hat das Recht, diese Maßnahmen einzusehen und bei berechtigtem Interesse Nachweise zu verlangen (z.B. in Form von Zertifizierungen oder Auskünften).
- Einsatz von Subunternehmern: PebbleByte darf zur Erbringung der Leistungen Sub-Auftragsverarbeiter heranziehen (wie z.B. Hosting-Provider, SMS-Versand-Dienstleister oder Zahlungsanbieter), muss aber sicherstellen, dass diese denselben Datenschutzpflichten unterliegen, die zwischen PebbleByte und dem/der Nutzer:in vereinbart wurden (Art. 28 Abs. 2 und 4 DSGVO). Eine aktuelle Liste der Sub-Auftragsverarbeiter kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Wenn PebbleByte beabsichtigt, weitere Sub-Auftragsverarbeiter einzusetzen oder bestehende zu wechseln, wird der/die Nutzer:in hierüber im Voraus informiert. Der/Die Nutzer:in hat das Recht, aus wichtigem datenschutzrechtlichen Grund gegen eine Änderung bei Sub-Auftragsverarbeitern Einspruch zu erheben.
- Pflichten des/der Nutzers:in (als Verantwortliche/r): Der/Die Nutzer:in bleibt für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten seiner/ihrer Endkund:innen verantwortlich. Er/Sie hat insbesondere sicherzustellen, dass alle erforderlichen Einwilligungen der Endkund:innen vorliegen bzw. andere gesetzliche Erlaubnistatbestände eingehalten werden, bevor er/sie personenbezogene Daten in RevWize eingibt oder SMS versendet (siehe §4 Abs.1). Der/Die Nutzer:in ist ferner dafür verantwortlich, seinen/ihren Informationspflichten gegenüber den Betroffenen nachzukommen (z.B. Datenschutzhinweise an Endkund:innen, in denen ggf. PebbleByte als Auftragsverarbeiter genannt wird). Ebenso obliegt es dem/der Nutzer:in, eingehende Betroffenenanfragen (z.B. Auskunfts- oder Löschersuchen seiner/ihrer Kund:innen) zu bearbeiten; PebbleByte wird hierbei im Rahmen des Zumutbaren unterstützen, indem z.B. die notwendigen Funktionen bereitgestellt werden, um Daten zu exportieren oder zu löschen.
- Datennutzung durch PebbleByte: PebbleByte wird die von dem/der Nutzer:in überlassenen personenbezogenen Daten nicht für eigene Zwecke (z.B. eigene Werbung) nutzen oder an Dritte weitergeben, außer dies ist zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten nötig oder gesetzlich vorgeschrieben. Eine statistische Auswertung in aggregierter, anonymisierter Form (z.B. Anzahl versendeter SMS pro Monat über alle Kunden hinweg) behält sich PebbleByte zur Verbesserung des Angebots vor, jedoch ohne Bezug zu individuellen Endkund:innendaten.
- Vertraulichkeit: PebbleByte behandelt alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten Informationen über den/die Nutzer:in und dessen/deren Endkund:innen vertraulich. Mitarbeiter:innen von PebbleByte oder beauftragten Subunternehmern, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.
- Löschung von Daten: Nach Ende des Vertrags (Beendigung der Nutzung von RevWize) wird PebbleByte alle personenbezogenen Daten, die es im Auftrag verarbeitet hat, nach Wahl des/der Nutzers:in entweder löschen oder an den/die Nutzer:in herausgeben, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Die Löschung erfolgt datenschutzgerecht und unwiederbringlich. Auf schriftliches Verlangen des/der Nutzers:in wird PebbleByte die erfolgte Löschung schriftlich bestätigen.
- Weitere Bestimmungen: Im Übrigen gelten für den Schutz personenbezogener Daten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) sowie anderer einschlägiger Vorschriften. Weitergehende Informationen zum Datenschutz sind auch in der Datenschutzerklärung von PebbleByte zu finden, abrufbar auf der Unternehmenswebseite. Diese Datenschutzerklärung ist allerdings nicht Bestandteil des Vertrages, sondern dient nur der Information. Vertragsrelevant sind primär die Regelungen dieses §6 sowie des abgeschlossenen AV-Vertrages.
§ 7 Verfügbarkeit der Plattform
- Allgemeine Verfügbarkeit: PebbleByte ist bemüht, eine hohe Verfügbarkeit und Betriebsbereitschaft der RevWize-Plattform sicherzustellen. Allerdings ist eine vollständig unterbrechungsfreie Verfügbarkeit technisch nicht realisierbar und kann daher nicht garantiert werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Mindestverfügbarkeit besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich in einem separaten Service-Level-Agreement (SLA) schriftlich vereinbart.
- Wartung und Verbesserung: PebbleByte führt regelmäßige Wartungsarbeiten an der Plattform durch, um Sicherheit und Funktionalität zu gewährleisten. Planbare, nicht dringende Wartungsarbeiten, die eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit der Plattform zur Folge haben könnten, werden – soweit möglich – außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und dem/der Nutzer:in vorab angekündigt (z.B. per Hinweis in der Anwendung oder per E-Mail). Während solcher angekündigten Wartungsfenster besteht kein Anspruch des/der Nutzers:in auf Nutzung der Plattform.
- Außerplanmäßige Störungen: In dringenden Fällen (z.B. sicherheitskritische Updates, unvorhergesehene technische Probleme) darf PebbleByte die Plattform auch ohne vorherige Ankündigung kurzfristig vom Netz nehmen oder den Betrieb einschränken. PebbleByte wird sich in solchen Fällen bemühen, die Störung schnellstmöglich zu beheben und den/die Nutzer:in über die Art der Störung und die voraussichtliche Dauer zu informieren, sofern die Kommunikation darüber selbst nicht von der Störung betroffen ist.
- Umstände außerhalb des Einflussbereichs: Bestimmte Ereignisse können die Verfügbarkeit oder Funktion der Plattform beeinträchtigen, ohne dass PebbleByte diese zu vertreten hat. Hierzu zählen insbesondere höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Feuer, behördliche Anordnungen), Stromausfälle, Störungen der Telekommunikationsnetze oder der Infrastruktur Dritter (z.B. Ausfall des Rechenzentrums oder der SMS-Gateways), Angriffe von Dritten (z.B. DoS-Attacken) sowie sonstige unvorhersehbare Umstände. Solche Ereignisse begründen keine Haftung von PebbleByte, sofern PebbleByte zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung ergreift (z.B. Einsatz redundanter Systeme, Sicherheitstechnologien). Die Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund solcher Umstände werden bei etwaig vereinbarten Verfügbarkeitszeiten nicht eingerechnet.
- Support: PebbleByte bietet dem/der Nutzer:in Unterstützung bei technischen Problemen oder Fragen zur Nutzung der Plattform an (z.B. über eine Support-E-Mail oder ein Ticketsystem). Die genauen Supportleistungen (Erreichbarkeiten, Reaktionszeiten) ergeben sich aus den Informationen auf der Website oder separaten Vereinbarungen. Sofern kein gesondertes Service-Level oder Premium-Support vereinbart ist, besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Zeitrahmen zur Problemlösung. PebbleByte wird jedoch Anfragen der Nutzer:innen in der Regel innerhalb angemessener Frist bearbeiten.
§ 8 Haftung
- Unentgeltliche Leistungen: Soweit PebbleByte zusätzliche Leistungen kostenlos erbringt (z.B. im Rahmen einer kostenlosen Testphase oder Kulanzleistungen), haftet PebbleByte für dort auftretende Schäden ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für unentgeltliche Leistungen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Entgeltliche Leistungen – Haftungsumfang: Bei entgeltlicher Nutzung der Plattform (d.h. Versand von SMS gegen Gebühr) haftet PebbleByte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur in folgendem Umfang:
- Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet PebbleByte unbeschränkt, d.h. PebbleByte kommt für alle daraus resultierenden Schäden auf.
- Für einfache (leichte) Fahrlässigkeit haftet PebbleByte nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Nutzer:in regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflichten). In diesen Fällen (leichte Fahrlässigkeit bei Pflichtverletzung wesentlicher Pflichten) ist die Haftung von PebbleByte der Höhe nach begrenzt auf den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Nicht als vorhersehbar gelten insbesondere etwaige Schäden des/der Nutzers:in aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, verlorenen Geschäftschancen oder indirekte Folgeschäden – für solche Folgeschäden übernimmt PebbleByte bei leichter Fahrlässigkeit keine Haftung.
- Höchstbetrag der Haftung: In jedem Fall (außer bei Vorsatz, Personenschäden oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz) ist die Haftung von PebbleByte der Höhe nach begrenzt. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach beschränkt auf den Gesamtbetrag, den der/die Nutzer:in in den letzten 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis an PebbleByte für die Nutzung der Plattform gezahlt hat. Übersteigt der vorhersehbare, vertragstypische Schaden diesen Betrag, ist die Haftung insoweit ebenfalls ausgeschlossen. Diese Begrenzung gilt für alle Schadenfälle eines Jahres zusammen.
- Gesetzlich unbeschränkte Haftung: Unberührt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen bleibt eine etwaige gesetzlich zwingende Haftung von PebbleByte, insbesondere für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) und nach dem Produkthaftungsgesetz. In diesen Fällen haftet PebbleByte im gesetzlichen Umfang unbeschränkt. Ebenso unberührt bleibt die Haftung in Fällen, in denen PebbleByte ausnahmsweise eine Garantie übernommen hat (sofern eine solche ausdrücklich schriftlich erklärt wurde) – für die Erfüllung einer Garantie haftet PebbleByte nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
- Mitverschulden und Datenverlust: Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden von PebbleByte als auch auf ein Verschulden des/der Nutzers:in (z.B. unzureichende Datensicherung, Verstoß gegen Pflichten aus diesen AGB) zurückzuführen, ist der/die Nutzer:in verpflichtet, sich sein/ihr Mitverschulden anrechnen zu lassen (§ 1304 ABGB bzw. § 254 BGB). Für Datenverluste haftet PebbleByte – über die Regelungen der Absätze 2 und 3 hinaus – nur insoweit, wie der Schaden auch bei ordnungsgemäßer regelmäßiger Datensicherung auf Seiten des/der Nutzers:in entstanden wäre. Der/Die Nutzer:in hat also für eine angemessene Sicherung der von ihm/ihr eingestellten Daten (z.B. lokale Kopien von Kundenlisten, Export der gesammelten Bewertungen etc.) selbst Vorsorge zu tragen.
- Haftung für Drittleistungen: PebbleByte haftet nicht für die Leistungsausfälle oder Schäden, die durch Dritte verursacht werden, derer sich PebbleByte zur Erfüllung des Vertrags bedient (Subunternehmer), sofern PebbleByte diese sorgfältig ausgewählt und regelmäßig überprüft hat. Insbesondere übernimmt PebbleByte keine Haftung oder Gewähr dafür, dass SMS-Nachrichten erfolgreich zugestellt werden, da die Übermittlung von SMS über die Netze der Mobilfunkanbieter und ggf. externe SMS-Dienste erfolgt, auf die PebbleByte keinen Einfluss hat. PebbleByte stellt lediglich den Versand an den entsprechenden Provider sicher; für eine Verzögerung oder das Ausbleiben der Zustellung beim Endkunden ist PebbleByte nicht verantwortlich. Ebenso haftet PebbleByte nicht für die Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit externer Dienste, die über die Plattform eingebunden sind (z.B. Google-Dienste für Bewertungen, Stripe-Zahlungsdienst) – hierfür gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen dieser Drittanbieter.
- Haftung des/der Nutzers:in: Der/Die Nutzer:in haftet gegenüber PebbleByte für alle Schäden, die aus einer Verletzung seiner/ihrer vertraglichen Pflichten entstehen, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere hat der/die Nutzer:in PebbleByte alle Schäden und Aufwendungen zu ersetzen, die aus den in §4 Abs.4 genannten Freistellungsfällen resultieren, sofern der/die Nutzer:in den zugrunde liegenden Verstoß zu vertreten hat.
§ 9 Abrechnung und Zahlungsbedingungen
- Preismodell Pay-per-Use: Die Nutzung von RevWize ist kostenlos, solange keine SMS versendet werden. Kosten entstehen erst durch den aktiven Versand von SMS-Nachrichten über die Plattform. Für jede versendete SMS wird ein Nutzungsentgelt gemäß der aktuellen Preisliste von PebbleByte berechnet. Der jeweils gültige Preis pro SMS wird dem/der Nutzer:in im Webinterface angezeigt (z.B. als Preisangabe vor Versand oder in den Einstellungen) und versteht sich netto zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. PebbleByte kann die Preise pro SMS mit Wirkung für die Zukunft ändern; Preisanpassungen werden dem/der Nutzer:in mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt (z.B. per E-Mail). Im Falle einer Preiserhöhung steht dem/der Nutzer:in ein Sonderkündigungsrecht zum Inkrafttreten der Änderung zu, auf das in der Mitteilung hingewiesen wird (siehe §11).
- Abrechnungsintervall und Mindestbetrag: Die Abrechnung der angefallenen SMS-Kosten erfolgt nicht in Echtzeit nach jeder SMS, sondern gesammelt. PebbleByte erstellt dem/der Nutzer:in automatisch eine Abrechnung, sobald ein Rechnungsbetrag von mindestens 10 € erreicht ist, jedoch spätestens am Ende eines Zeitraums von drei (3) Monaten nach der letzten Abrechnung. Das bedeutet: Die über einen Zeitraum angesammelten SMS-Gebühren werden so lange aufgeschoben, bis sie mindestens 10 € netto betragen. Wird diese Schwelle früher erreicht, erfolgt zu diesem Zeitpunkt die Abrechnung; wird die Schwelle nicht erreicht, erfolgt nach spätestens 3 Monaten eine Abrechnung über den bis dahin aufgelaufenen geringeren Betrag. Beispiel: Nutzt der/die Kunde:in den Dienst nur geringfügig und es fallen in 3 Monaten Gebühren von z.B. 5 € an, wird am Quartalsende eine Rechnung über 5 € gestellt, obwohl der Mindestabrechnungsbetrag nicht erreicht wurde. Somit wird gewährleistet, dass zumindest vierteljährlich eine Abrechnung erfolgt.
- Zahlungsabwicklung über Stripe: Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt via Stripe, einem externen Zahlungsdienstleister. Der/Die Nutzer:in muss zu diesem Zweck bei Registrierung oder spätestens vor dem ersten SMS-Versand eine gültige Zahlungsmethode (z.B. Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift) in der Plattform hinterlegen. Der/Die Nutzer:in ermächtigt PebbleByte und Stripe hiermit, die fälligen Beträge bei Rechnungsstellung automatisch über die hinterlegte Zahlungsmethode einzuziehen. Die Zahlungsabwicklung richtet sich nach den Nutzungsbedingungen von Stripe; PebbleByte erhält von Stripe nur die für die Zahlungsdurchführung erforderlichen Informationen (keine vollständigen Zahlungsdaten wie Kreditkartennummern, außer in tokenisierter Form).
- Rechnungsstellung: Rechnungen werden in elektronischer Form ausgestellt (PDF per E-Mail an die im Account hinterlegte E-Mail-Adresse und/oder zum Download im Benutzerkonto). Jede Rechnung enthält eine Aufstellung der abgerechneten SMS (Anzahl der SMS, Preis pro Stück, Gesamtbetrag) sowie den Abrechnungszeitraum. Umsatzsteuer wird – sofern anwendbar – gesondert ausgewiesen. Bei grenzüberschreitenden EU-Geschäften wird die Umsatzsteuer gemäß den steuerrechtlichen Bestimmungen gehandhabt (Reverse Charge, falls zulässig, ansonsten landesspezifische Steuer). Der/Die Nutzer:in ist verpflichtet, Rechnungen zeitnah zu prüfen und Einwände innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Unterbleibt ein Widerspruch innerhalb dieser Frist, gilt die Rechnung als anerkannt (PebbleByte wird in der Rechnung auf diese Folge besonders hinweisen). Gesetzliche Ansprüche bei berechtigten Beanstandungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
- Zahlungsziel und Fälligkeit: Sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben, sind Rechnungen sofort nach Zugang ohne Abzug fällig. Die Belastung der hinterlegten Zahlungsmethode erfolgt zeitnah nach Rechnungsstellung. Kann ein fälliger Betrag nicht eingezogen werden (z.B. mangels Deckung oder ungültiger Zahlungsdaten), gerät der/die Nutzer:in ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. PebbleByte ist in diesem Fall berechtigt, Zugang zum Versand weiterer SMS oder zur Plattform insgesamt vorübergehend zu sperren, bis die Zahlung erfolgt ist.
- Zahlungsverzug: Im Verzugsfall werden Verzugszinsen in der gesetzlich vorgesehenen Höhe berechnet (bei Geschäftskund:innen i.d.R. 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a. gemäß § 456 UGB bzw. Art. 3 der EU-Richtlinie 2011/7/EU über Zahlungsverzug). PebbleByte ist ferner berechtigt, pro Mahnung eine angemessene Mahngebühr zu verlangen oder den Vorgang an ein Inkassobüro oder eine/anwaltliche Vertretung zur Eintreibung zu übergeben. Sämtliche Kosten, die PebbleByte durch den Zahlungsverzug entstehen (z.B. Inkassogebühren, anwaltliche Mahnkosten), sind vom/von der Nutzer:in zu tragen, soweit diese notwendig waren. Weitere Rechte von PebbleByte bei Zahlungsverzug (z.B. außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach angemessener Frist) bleiben unberührt.
- Keine Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der/Die Nutzer:in ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen von PebbleByte aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, es sei denn, seine/ihre Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Zahlungsansprüche von PebbleByte aus diesem Vertrag dürfen vom/von der Nutzer:in weder einseitig gekürzt noch zurückgehalten werden, auch nicht bei behaupteten Mängeln, es sei denn, PebbleByte hat die betreffenden Leistungen bereits endgültig verweigert oder die Nutzungsrechte entzogen.
- Preisänderungen: PebbleByte behält sich vor, die Preise (insbesondere den SMS-Versandpreis) in angemessenem Umfang zu ändern, um auf veränderte Kosten (z.B. seitens der Telekommunikationsprovider) oder Marktentwicklungen zu reagieren. Preisänderungen werden dem/der Nutzer:in mindestens 4 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Ist der/die Nutzer:in mit der Preisanpassung nicht einverstanden, kann er/sie den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich kündigen (siehe §11); hierauf wird PebbleByte in der Mitteilung hinweisen. Macht der/die Nutzer:in von seinem/ihrem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt dies als Einverständnis mit der Preisänderung, und der Vertrag läuft zu den neuen Konditionen weiter.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Unbefristeter Vertrag: Der Vertrag über die Nutzung von RevWize wird – mangels abweichender individueller Vereinbarung – auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit. Der Vertrag beginnt mit Bereitstellung des Nutzerkontos (siehe §1 Abs.2) und läuft danach auf unbestimmte Dauer, bis er von einer der Parteien gekündigt wird.
- Ordentliche Kündigung durch den/die Nutzer:in: Der/Die Nutzer:in kann den Nutzungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per E-Mail) kündigen. Alternativ kann der/die Nutzer:in, sofern eine entsprechende Funktion im Benutzerkonto vorgesehen ist, sein/ihr Nutzerkonto eigenständig löschen, was als Kündigung des Vertrags gilt. Zur Sicherheit etwaiger Rückfragen empfiehlt PebbleByte die Kündigung per E-Mail an die offizielle Support-Adresse zu senden. Die Kündigung wird vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zum Zugang der Kündigung wirksam, der Zugang wird daraufhin innerhalb kurzer Zeit deaktiviert. Bereits entstandene Nutzungsentgelte (für versendete SMS) bleiben jedoch auch nach Kündigung zur Zahlung fällig. Erreicht der bis zum Kündigungszeitpunkt aufgelaufene Betrag nicht die 10-€-Schwelle (siehe §9 Abs.2), wird dennoch eine Endabrechnung über den tatsächlichen Betrag erstellt und in Rechnung gestellt.
- Ordentliche Kündigung durch PebbleByte: PebbleByte kann den Vertrag ebenfalls jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende kündigen. Die Kündigung erfolgt in Textform (z.B. an die im Account hinterlegte E-Mail-Adresse des/der Nutzers:in). PebbleByte wird von diesem ordentlichen Kündigungsrecht insbesondere im Falle sehr langfristiger Inaktivität eines Accounts oder Einstellung des Dienstes Gebrauch machen, wobei in letzterem Fall bemüht wird, längere Fristen oder Alternativen anzubieten.
- Außerordentliche Kündigung (wichtiger Grund): Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für PebbleByte liegt insbesondere vor, wenn der/die Nutzer:in schwerwiegend oder wiederholt gegen wesentliche Pflichten dieser AGB verstößt (z.B. §4 Pflichten oder §5 Nutzungsrechte) und trotz Abmahnung kein Abhilfe schafft, oder wenn der/die Nutzer:in in Zahlungsverzug gerät (vgl. §9 Abs.6) und eine angemessene Nachfrist fruchtlos verstreicht. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn diese erkennbar aussichtslos ist oder der Verstoß so schwerwiegend ist, dass PebbleByte ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann. Im Falle einer solchen außerordentlichen Kündigung durch PebbleByte wird der Zugang des/der Nutzers:in sofort gesperrt. Bereits angefallene Entgelte werden sofort zur Zahlung fällig; vorausbezahlte Guthaben werden – sofern kein Schadensersatzanspruch von PebbleByte anzurechnen ist – anteilig zurückerstattet.
- Folgen der Kündigung für Endkund:innen: Der/Die Nutzer:in ist dafür verantwortlich, etwaige Kommunikation an seine/ihre Endkund:innen über die Beendigung der Nutzung von RevWize selbst vorzunehmen (z.B. falls laufende Kampagnen oder Check-in-Funktionen eingestellt werden). PebbleByte wird keine eigenständigen Mitteilungen an die Endkund:innen des/der Nutzers:in versenden.
§ 11 Änderungen dieser AGB
- PebbleByte behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, sofern hierfür ein triftiger Grund vorliegt. Triftige Gründe können z.B. sein: Änderungen der Gesetzeslage oder Rechtsprechung, Erweiterung der Plattform um neue Funktionen, Änderung von Sicherheitslücken, oder eine Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse, die eine Anpassung erforderlich macht.
- Änderungen der AGB werden dem/der Nutzer:in spätestens 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform (per E-Mail an die hinterlegte Adresse oder beim Login auf der Plattform) mitgeteilt. In dieser Mitteilung werden die jeweiligen Änderungen hervorgehoben. Der/Die Nutzer:in hat das Recht, den Änderungen binnen der 30-Tage-Frist zu widersprechen. Widerspricht der/die Nutzer:in nicht innerhalb dieser Frist schriftlich oder in Textform, gelten die Änderungen als akzeptiert und werden Vertragsbestandteil. Hierauf wird PebbleByte den/die Nutzer:in in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
- Widerspricht der/die Nutzer:in fristgerecht den geänderten AGB, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag vor Inkrafttreten der Änderung außerordentlich zu kündigen. Kündigt keine der Parteien trotz Widerspruch, bleibt der Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen weiter bestehen; PebbleByte behält sich in diesem Fall vor, den Vertrag seinerseits nach §10 Abs.3 ordentlich zu kündigen, falls eine Fortführung zu den alten Bedingungen unzumutbar erscheint.
- Änderungen rein begünstigender Natur (d.h. die ausschließlich zugunsten der Nutzer:innen wirken, z.B. Erweiterung von Haftungsbegrenzungen zu Gunsten der Nutzer:innen, Einführung neuer kostenloser Services) oder rein redaktionelle Änderungen (z.B. Korrektur von Tippfehlern, Klarstellungen) können ohne Einhaltung des vorstehenden Verfahrens vorgenommen werden. Solche Änderungen werden dem/der Nutzer:in mitgeteilt; ein Widerspruchsrecht besteht insofern nicht, außer es handelt sich um wesentliche Vertragsbestandteile.
- Eine Änderung der Preise erfolgt nach dem Verfahren in §9 Abs.8, nicht nach dem allgemeinen Verfahren dieses §11, soweit diese von §11 abweichen. Ebenso bleibt eine Änderung der Vertragspartner-Daten (z.B. Firmenname, Kontaktdaten von PebbleByte) von dieser Klausel unberührt; PebbleByte wird den/die Nutzer:in über solche Änderungen jedoch in geeigneter Form informieren.
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Rechtswahl: Dieser Vertrag einschließlich dieser AGB unterliegt dem Recht der Republik Österreich. Die Anwendung des Kollisionsrechts (IPR) sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht, CISG) wird ausgeschlossen. Bei Dienstleistungen an Nutzer:innen in anderen EU-Ländern führt diese Rechtswahl nicht dazu, dass dem/der Nutzer:in der Schutz zwingender verbraucherschützender Normen des Landes seines/ihrer gewöhnlichen Aufenthaltes entzogen wird – dieser Punkt ist hier der Vollständigkeit halber erwähnt, entfaltet aber praktisch keine Wirkung, da das Angebot ausschließlich an Unternehmen gerichtet ist (nicht an Verbraucher).
- Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – das für Wien, Österreich sachlich zuständige Gericht. PebbleByte ist alternativ berechtigt, Ansprüche gegen den/die Nutzer:in auch an dessen/deren allgemeinen Gerichtsstand geltend zu machen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände (z.B. für bestimmte Klagen) bleiben unberührt.
- Vertragssprache: Die Vertragssprache ist Deutsch. Auch etwaige Kommunikations- und Supportleistungen werden in deutscher Sprache erbracht, sofern nicht anders vereinbart. Sollte PebbleByte diese AGB in eine andere Sprache übersetzen, dient dies nur dem Verständnis; der deutsche Wortlaut hat im Zweifel Vorrang.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Keine Nebenabreden: Diese AGB sowie ggf. zusätzlich schriftlich geschlossene Vereinbarungen (z.B. Auftragsverarbeitungsvertrag, individuelle Leistungsbeschreibungen oder Angebote) bilden die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich der Nutzung der RevWize-Plattform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags (einschließlich dieser AGB) bedürfen, soweit in diesen AGB nicht anders geregelt, der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für ein Abweichen von diesem Formerfordernis selbst.
- Vertraulichkeit: Beide Vertragsparteien behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Seite, die ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, geheim. Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundenlisten, technische Details und alle als vertraulich markierten Informationen. Diese Verpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus fort. Zulässige Ausnahmen (z.B. offenkundige oder öffentlich bekannte Informationen, rechtlich erforderliche Offenlegungen) bleiben unberührt.
- Übertragung von Rechten: Der/Die Nutzer:in darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von PebbleByte auf Dritte übertragen. Eine vollständige oder teilweise Vertragsübernahme durch einen Rechtsnachfolger des/der Nutzer:in (z.B. bei Unternehmensverkauf) bedarf ebenfalls der Zustimmung von PebbleByte, die nicht unbillig verweigert werden wird. PebbleByte ist seinerseits berechtigt, den Vertrag mit dem/der Nutzer:in auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen, sofern hierdurch keine berechtigten Interessen des/der Nutzers:in beeinträchtigt werden.
- Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt automatisch die gesetzliche Regelung. Ist keine passende gesetzliche Regelung vorhanden oder würde diese im Einzelfall zu einem untragbaren Ergebnis führen, treten die Parteien in Verhandlungen, um einvernehmlich eine wirksame Bestimmung zu finden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahekommt. Gleiches gilt für etwaige Lücken im Vertrag.
- Kein Widerrufsrecht & Verbraucherrechte: Zur Klarstellung wird festgehalten, dass dem/der Nutzer:in kein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht nach Fernabsatzrecht zusteht, da ausschließlich Unternehmer:innen Vertragspartner sind. Sollten im Ausnahmefall dennoch Verbraucherschutzvorschriften zur Anwendung gelangen (etwa falls ein:e Nutzer:in entgegen der Vorgaben doch als Verbraucher:in zu qualifizieren wäre), bleiben zwingende gesetzliche Verbraucherrechte unberührt; solche Fälle berühren jedoch nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB.
- Mitteilungen: Rechtserhebliche Mitteilungen oder Erklärungen, die der/die Nutzer:in PebbleByte im Rahmen des Vertrags übermitteln möchte (z.B. Kündigungen, Mahnungen, Fristsetzungen), sind – sofern in diesen AGB nicht strenger geregelt – zumindest in Textform (E-Mail) abzugeben. Eine E-Mail an die offizielle Kontaktadresse von PebbleByte (gemäß Impressum bzw. Vertrag) genügt dem Textformerfordernis. PebbleByte kann Erklärungen gegenüber dem/der Nutzer:in an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse senden. Beide Parteien sind verpflichtet, eine empfangene elektronische Erklärung unverzüglich zur Kenntnis zu nehmen.
- Anhang – Auftragsverarbeitung Vertrag: Bei Registrierung wird – wie erwähnt – ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Dieser AV-Vertrag ist dieser Vereinbarung als Anhang beigefügt bzw. wird dem Nutzer zur Verfügung gestellt. Im Zweifel geht bei datenschutzrechtlichen Belangen der Inhalt des AV-Vertrags den Regelungen dieser AGB vor, soweit dieser strenger oder spezieller ist. In allen anderen Fällen ergänzen sich AGB und AV-Vertrag.